Anfang Juli begann der Suchmaschinenkonzern Google damit, die bei ihm seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Mai 2014 (Az. C-131/12) eingegangenen Löschanträge zu bearbeiten. Die Konsequenz: Links zu Medien- berichten oder sogar Blogbeiträgen von verschiedenen Presseunternehmen (u. a. des Guardian, des Spiegels und der BBC) wurden entfernt. Die Originalwebseiten sind freilich weiterhin im Internet und auch über eine Suche mit Google auffindbar, solange man nicht einen bestimmten Personennamen verwendet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.