Nach Jahrzehnten der Privatisierung von Staatsunternehmen hat das staatliche Engagement in der Privatwirtschaft in der aktuellen Krise wieder deutlich zugenommen. Ein systematisches und festen Regeln folgendes Vorgehen des Staats ist dabei nicht unmittelbar erkennbar. Dies gilt sowohl für die Entscheidung, ob sich der Staat engagieren soll als auch für die Ausgestaltung des Engagements. Tatsächlich hat die Bundesregierung am 30.6.2009 mit dem Beschluss der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung (Beteiligungsgrundsätze) den Versuch unternommen, das Beteiligungsmanagement mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes transparent nach außen darzustellen. Inwieweit dies gelungen ist, wird in dem nachfolgenden Beitrag analysiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 65 - 70
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