Das Risikomanagement einer Bank stellt den wesentlichen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs 1 KWG dar. Neben der Formulierung von Strategien umfasst es die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren. Hinsichtlich der internen Kontrollverfahren sind entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen sowie Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu implementieren. Durch die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sollen die wesentlichen Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert sowie überwacht und kommuniziert werden.
Zur Konkretisierung dieser Anforderungen werden die Kreditinstitute u.a. in Tz.1 des Abschnitts BTO 1.4 der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) durch die Aufsicht dazu angehalten, aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren (RKV) einzurichten. Diese stellen damit ein wesentliches Element eines angemessenen Risikomanagements im Sinne des Abschnitts AT 3 der MaRisk dar.
Seiten 197 - 214
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: