Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des Kon TraG (1998) deutlich verändert, die gängigen Risikomanagement-Standards wie COSO ERM oder ISO 31000 haben dem zum Teil schon Rechnung getragen.
Diesen Veränderungen müssen aber auch die Standards zur Prüfung des Risikomanagements gerecht werden. Die RMA hat gemeinsam mit dem DIIR in 2015 begonnen, den Revisionsstandard Nr. 2 zur Prüfung des Risikomanagements zu überarbeiten und zuletzt im Dezember 2018 in der Version 2.0 inhaltlich deutlich weiterentwickelt. Neue Anforderungen an das Risikomanagement, wie die Implikationen aus § 93 AktG zur entscheidungsvorbereitenden Risikoanalyse, werden jetzt ebenso betrachtet wie ältere gesetzliche Kernanforderungen aus § 91 AktG ( frühe Erkennung möglicher „bestandsgefährdender Entwicklungen“).
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