AG Landstuhl, Beschl. v. 26.10.2015 4286 Js 7129/15
Datenschutzrechtswidrige Ermittlungsmanahmen der Bugeldbehrde
Das Amtsgericht Landstuhl hat die Ermittlungspraxis der Bugeldbehrde des Landes Rheinland-Pfalz anlsslich eines verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit scharfen Worten kritisiert. Das Gericht stellte das Verfahren gegen einen Fahrer ein, der auf der A6 bei einer Geschwindigkeit von ber 140 km/h nach Abzug aller Toleranzen lediglich einen Sicherheitsabstand von ca. 13 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wahrte. Das Fahrzeug wurde von einer Kamera erfasst, deren Messbild einen mnnlichen Fahrer erkennen lie. Die Bugeldbehrde forderte daraufhin bei der Passbehrde die gespeicherten Passbilder des Ehemannes der Halterin und im Nachgang auch die des Sohnes an. Andere Ermittlungsmanahmen lie die Bugeldbehrde zunchst auer Acht. Es erfolgte insbesondere kein Besuch bei der Halterin vor Ort, um sich nach den in Betracht kommenden mnnlichen Fahrern zu erkundigen. Damit ignorierte die Bugeldbehrde nicht nur die eindeutigen gesetzlichen Anforderungen gem. 22 Abs. 2 PassG und 24 Abs. 2 PAuswG, wonach die im jeweiligen Register gespeicherten Bilder nur dann verwendet werden drfen, wenn die ersuchende Behrde die Daten ansonsten nur unter unverhltnismigem Aufwand beim Betroffenen direkt erheben knnte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-01-11 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
