Mit dem EU Data Act will die EU Großes erreichen. Die Verordnung EU/2023/2854 soll die Datenschätze aus vernetzten Produkten, von der Bluetooth-fähigen Zahnbürste bis zum hochwertigen Investitionsgut, heben. Daneben soll der EU Data Act den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Cloud- und Edge-Diensten) ermöglichen. Die Europäische Kommission erwartet hierdurch ein Wirtschaftswachstum in dreistelliger Milliardenhöhe in der EU bis Ende 2028. Auch wenn man – bald ein Jahr nach Wirksamwerden des EU Data Act – noch Zweifel an diesem Zeitplan und Ergebnis haben kann, wird dieser Rechtsakt in den kommenden Jahren die Datenwirtschaft ohne Zweifel stark beeinflussen. Ein Kernbestandteil des Data Act soll der Einsatz von Verträgen zur Gestaltung von Rechtsverhältnissen zwischen Beteiligten sein. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission nach Art. 41 Data Act den Auftrag, Mustervertragsklauseln (MCT) und Standardvertragsklauseln (SCC) zu erstellen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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