In gesetzgeberischer Hinsicht steht derzeit die Revision des Art. 53 StGB (Einstellung bei Wiedergutmachung) im Mittelpunkt des wirtschaftsstrafrechtlichen Interesses. Denn diese wird, wenn sie wie geplant zur Anwendung kommt, bedeutende – und wenig erfreuliche – Auswirkungen auf die Praxis haben. Der Revision wird deswegen nachfolgend ein breiterer Rahmen eingeräumt. Auch im Glücksspielrecht gibt es mit dem neuen Geldspielgesetz Neuerungen, welche verwaltungsstrafrechtliche Relevanz aufweisen, in dogmatischer Hinsicht indes nicht unproblematisch sind.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-22 |
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