– Das Konzerneigenkapital ergibt sich als Residualgröße aus der Differenz zwischen der Summe der Aktivposten und der Summe der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten.
– Der Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss hat im Gegensatz zum Eigenkapitalausweis im Jahresabschluss lediglich Informationsfunktion.
– In der Praxis wird z. T. eine Übereinstimmung des Konzernbilanzgewinns/-verlusts mit dem Bilanzgewinn/-verlust des Mutterunternehmens hergestellt. Dabei werden Abweichungen in den Gewinnrücklagen erfasst.
– Der Konzernabschluss ist um eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (Konzerneigenkapitalspiegel) zu erweitern.
– Eine Konzernergebnisverwendungsrechnung ist nach herrschender Meinung geboten.
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