Die hauptsächlichen Ursachen für die Entwicklung der Prozesskostenrechnung waren zunächst der drastische Anstieg der Gemeinkosten sowie die Differenzierungsmängel traditioneller Kostenrechnungssysteme; es wurde immer schwieriger, die entstandenen Kosten verursachungsgemäß zuzuordnen. Während die direkt zurechenbaren Kosteneinflüsse, wie z.B. die Materialkosten durch den gestiegenen Einsatz von Technik, stetig sanken, stiegen die Gemeinkosten in Bereichen wie z.B. insbesondere der Verwaltung stark. Später wurde die Prozesskostenrechnung besonders für Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt, wo die Zuordnungsprobleme bei der klassischen Kostenrechnung besonders ungünstig wirken. Dies liegt darin begründet, dass die heutigen Vollkostenrechnungssysteme vor Jahrzehnten z.B. für die Verteilung der damals größten Kostenblöcke „Arbeit“ und „Material“ im produzierenden Gewerbe entwickelt worden sind. Viele der als Fixkosten klassifizierten Gemeinkostenbestandteile werden unabhängig von der Beschäftigung betrachtet, aber bei genauerer Analyse ist erkennbar, dass ein anscheinend verhältnismäßiger großer Teil dieser indirekten Kosten einen direkten Kostenträger-/ Leistungs- oder Produktbezug hat.
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