Italien wurde 1946 nach einem Referendum als demokratische Republik gegründet. Das Land besteht aus 20 Regionen, 5 davon haben ein Sonderstatut (autonome Regionen: Sizilien, Sardinien, Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol). Die tragende Struktur der Wirtschaft ist der Mittelstand, der Anteil der Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern beträgt 95 %, die Quote der Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt bei 0,5 %. Die Gesetzgebung Italiens findet in einem vollständigen Zweikammersystem statt. Dies bedeutet, dass Gesetze sowohl das Abgeordnetenhaus wie auch den Senat passieren müssen. Dies führt teilweise zu längeren Entstehungsverfahren. Im Justizwesen ist die Tatsache von besonderer Bedeutung, dass Staatsanwälte ebenfalls als Richter gelten und daher unabhängig und nicht dem Justiz- oder Innenminister unterstellt sind.
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