Leserinnen und Leser dieser Kolumne mögen den Verfasser als eher pragmatischen Vertreter der Datenschutzgemeinde kennengelernt haben. Bürokratiegeneigte Datenschutzpraktiken, bei denen mitunter Sinn und Umsetzbarkeit nicht ganz klar werden, stoßen hier gerne auf Kritik. Hinterfragt werden darf mit Blick auf eine funktionierende Praxis vieles, denn: Datenschutz muss handhabbar sein. Wenn der Datenschutz mit zu vielen Aufgaben und Schutzgütern überfrachtet wird, dann kann er Akzeptanz verlieren, und das Resultat leidet. Doch die im Zusammenhang mit der COVID-19-Verbreitung häufig zu beobachtende Haltung gegenüber Grundrechten wie dem auf Datenschutz muss selbst bekennende Pragmatiker irritieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-28 |
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