Das Thema Interne Revision und Risikomanagement wird zur Zeit lebhaft und kontrovers diskutiert. Die Herausforderungen für die Interne Revision sind nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27. April 1998 gestiegen. Die sog. Corporate Governance – d. h. die Führung, Verwaltung und Überwachung der Unternehmen – wurde maßgeblich durch dieses Gesetz beeinflußt. Sowohl der Vorstand als auch die Interne Revision, der Aufsichtsrat und der Abschlußprüfer werden durch das Gesetz und seine Begründung direkt angesprochen und gefordert. Durch das KonTraG sind die allgemeine Leitungsaufgabe und auch die Sorgfaltspflicht des Vorstands für die Bereiche Risikomanagement und Überwachung gesetzlich besonders hervorgehoben worden.
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