Staatliche Wirtschaftslenkung ist aus dem deutschen Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Der Staat greift regelmäßig aus verschiedenster Motivation und auf vielfältige Weise lenkend in den Markt ein. Ein zentrales Mittel hierzu ist die Subvention, die sich vor allem in zwei Varianten, entweder in Form einer aktiven Finanzhilfe oder aber in Form des Erlasses oder der Reduzierung von Abgaben äußert.
Staatliches Subventionshandeln darf nicht willkürlich sein. Der Staat sollte mit seinen Subventionen stets ein bestimmtes Ziel verfolgen. Die Subventionierung einzelner Marktteilnehmer oder Vorgänge bedeutet stets auch eine Benachteiligung anderer. Der Staat kann hier nicht willkürlich wirken, sondern eine Subvention muss stets auch durch das mit ihr verfolgte Ziel gerechtfertigt werden.
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