Abwehrberatung
Es ist grober Denkfehler, wenn der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten verletzt und für den Haftungsfall auf eine sog. Abwehrberatung vertraut. Abwehrberatung kann den Haftungsschaden nicht beseitigen. Eine steuerliche Beratung muss teuer bezahlt werden muss, auch wenn sie erfolglos bleibt. Denn es bleibt die Erfahrung, dass es sich bei der Geschäftsführerhaftung fast immer um hohe Streitwerte handelt.
Seiten 573 - 602
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: