– Für die derivative Steuerbilanz gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG).
– Die materielle Maßgeblichkeit meint die Geltung der handelsrechtlichen GoB für die derivative Steuerbilanz.
– Unter der formellen Maßgeblichkeit ist die Geltung der konkreten Handelsbilanz für die derivative Steuerbilanz zu verstehen.
– Die umgekehrte Maßgeblichkeit ist im Rahmen des BilMoG abgeschafft worden.
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