– Für die derivative Steuerbilanz gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG).
– Die materielle Maßgeblichkeit meint die Geltung der handelsrechtlichen GoB für die derivative Steuerbilanz.
– Unter der formellen Maßgeblichkeit ist die Geltung der konkreten Handelsbilanz für die derivative Steuerbilanz zu verstehen.
– Die umgekehrte Maßgeblichkeit ist im Rahmen des BilMoG abgeschafft worden.
Seiten 779 - 785
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: