Die Datenschutzbehörden verfügen bereits auf Grundlage der DSGVO über weitreichende Befugnisse. Bisher wenig beachtet ist jedoch die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, Informationen zu Datenschutzverstößen auch an die Gewerbeaufsicht zu geben – mit der potenziellen Möglichkeit, dass diese eine Gewerbeuntersagung ausspricht. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Vorgaben und Voraussetzungen, wann es zu einer solchen Untersagung kommen könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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