Gesellschafter schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, der im Gesellschaftsvertrag niedergelegt wird. Aus diesem Vertrag und aus dem zwingenden Gesetzesrecht ergeben sich die Rechte und Pflichten für jeden einzelnen Gesellschafter. Eines dieser Rechte ist die Möglichkeit, die Gesellschaft zu verlassen und sodann eine Abfindung zu erhalten. Aus Sicht einer Unternehmerfamilie sind mit einem Gesellschafterwechsel erhebliche Gefahren verbunden, kann es in diesem Zusammenhang doch zu einem Eintritt familienfremder Personen in die Gesellschaft und / oder zu einem erheblichen Liquiditätsverlust kommen. Die Gesellschafterversammlung ist regelmäßig ein sehr bedeutsames Organ des Familienunternehmens, in dem es um die Willensbildung und Entscheidung über zentrale Fragen im Unternehmen geht. Ein Familienunternehmen muss dabei geeignete Binnenstrukturen entwickeln, um Konflikte gesellschaftsvertraglich zu minimieren.
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