Mit dem Jahr 2010 musste zum ersten Mal verpflichtend ein Jahresabschluss nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgelegt werden. Neben den Änderungen in der Bilanzierung nach dem HGB n.F. wurden auch umfangreiche Änderungen hinsichtlich der Berichterstattungspflichten eingeführt. Insofern kann das vorliegende BilMoG auch als ein Baustein von zunehmenden Compliance Regelungen angesehen werden (hier Accounting und Legal Compliance) um die Unternehmen einem strikten Regelwerk im Rechnungswesen, der finanziellen Berichterstattung und der Unternehmensführung zu unterziehen.
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