Nachdem die ausführliche Diskussion der verschiedenen Verdichtungsgrade der Pro-forma-Berichterstattung sowie die Systematisierung der Pro-forma-Kennzahlen bereits wichtige Erkenntnisse zu materialen und formalen Aspekten der Pro-forma-Berichterstattung geliefert haben, ist an dieser Stelle überblicksartig auf (weitere) formale Aspekte einzugehen. In der Terminologie von HEIDEGGER kann in diesem Zusammenhang von einem apophantischen Element der Als-ob-Berichterstattung als der Art und Weise, wie etwas ausgewiesen und ausgesagt wird, gesprochen werden. Während Entscheidungen materialer Art Einfluss auf den Wesensinhalt der Pro-forma-Berichterstattung i.S. ihres sachlichen Gehalts nehmen, sind formale Maßnahmen „dagegen ausschließlich auf die äußere Form der einzelnen Darstellungseinheiten gerichtet. Es wird nicht die Frage der Bilanzierung dem Grunde nach bzw. der Höhe nach berührt, vielmehr geht es allein um die Art oder den Ort“ der Berichterstattung. Es steht die Darbietung des Inhalts (Präsentation) bzw. dessen optisches Erscheinungsbild im Vordergrund. In der Proforma-Berichterstattung kommen formale Gestaltungsinstrumente auch unterjährig und somit vor dem jeweiligen Bilanzstichtag zur Anwendung. Aufgrund ihres formalen Charakters nehmen sie keinen Einfluss auf den ausgewiesenen Erfolg. Durch die Form der Darstellung soll jedoch ein Beitrag zur Erreichung bilanz- bzw. kommunikationspolitischer Ziele geleistet werden. Zur Anwendung kommen Gliederungs-, Erläuterungs- und Informationsverlagerungswahlrechte sowie optische Gestaltungswahlrechte. In Bezug auf die optische Gestaltung steht dem Berichterstattenden grundsätzlich das gesamte Spektrum optischer Gestaltungsmöglichkeiten des Berichtswesens zur Verfügung, sofern dies nicht durch Rechtsnormen explizit eingeschränkt oder vorgeschrieben wird.
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