Die Prozesskostenfinanzierung kann von Unternehmen als strategisches Instrument im Rahmen des Risikomanagements und der Bilanzierung nach IFRS/IAS eingesetzt werden. Die voraussichtlichen Kosten eines Prozesses müssen bei Übernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer nicht mehr passiviert werden. Der Cash-Flow erhöht sich entsprechend. Zudem ist die Bewertung einer Forderung durch einen Prozesskostenfinanzierer häufig präziser – nach ersten empirischen Erfahrungen steigt die Treffersicherheit der Prozessergebnisbewertung von etwa 53 auf über 60 Prozent. Im Ergebnis entstehen Finanzierungsvorteile durch den strategischen Einsatz der Prozesskostenfinanzierung im Unternehmen. Daraus wiederum resultieren Rechtspflichten im Rahmen der Bilanzierung nach IFRS/IAS und des Risikomanagement nach § 91 Abs. 2 AktG. Der Einsatz von Prozesskostenfinanzierern im Unternehmen kann somit nicht nur zweckmäßig, sondern in gewissen Grenzen auch rechtlich geboten sein. Vorstände, die diese Möglichkeiten nicht nutzen, verletzen möglicherweise ihre Sorgfaltspflichten und haften folglich nach § 93 AktG auf Schadensersatz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2007.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-08 |
Seiten 15 - 22
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