Factoring ist eine mögliche Form der Kapitalbeschaffung. Beim Factoring erwirbt ein Finanzinstitut (auch Factoringinstitut oder Factoringgeber genannt) die Forderungen eines Kunden (dem Inhaber der Forderungen oder auch Factoringnehmer genannt) entgeltlich und hält diese Forderungen bis zu deren Fälligkeit (Finanzierungsfunktion). Der Factoringgeber übernimmt in der Regel auch das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion). Darüberhinaus bietet das Factoringinstitut auch Serviceleistungen wie Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen und Beratung an.
Die im Rahmen des Factoring anfallende Zinsen und Gebühren werden basierend auf der geschätzten Dauer zwischen dem Verkauf der Forderungen an den Factoringgeber und dem zu erwartenden Geldeingang sowie kalkulierter Forderungsausfälle in Abhängigkeit von der Höhe der abzutretenden Forderungen bestimmt. Zusätzliche Gebühren können für vorbereitende Bonitätsprüfungen der betroffenen Kunden durch den Factoringgeber anfallen.
Factoring wird in der Praxis häufig als Mittel dazu verwendet, die durchschnittliche Bindungsdauer der Finanzaktiva zu verkürzen und Abhängigkeiten von Bankkrediten dadurch zu vermindern, dass verhältnismäßig schnell und flexibel Liquidität zur Verfügung gestellt wird, wobei die Finanzierungskosten im Vergleich zu anderen Finanzierungsarten durchaus niedriger sein können. Die Erhöhung der Liquidität durch die Bereitstellung der liquiden Mittel führt darüber hinaus zu einer sofortigen Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen. Ein weiterer wesentlicher positiver Aspekt ist, dass das den Forderungen inhärente Risiko des Forderungsausfalls an den Factoringgeber weitergereicht wird.
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