Complianceanforderungen an exportierende Unternehmen variieren u.a. nach Branche, Ware, Destination, Abnehmer und Endverwendung. Zur Konkretisierung der jeweiligen Anforderungen existieren unterhalb der recht abstrakten gesetzlichen bzw. unionsrechtlichen Ebene zahlreiche Dokumente wie Empfehlungen und Merkblätter, die sich sowohl im Grad ihrer (faktischen) Verbindlichkeit als auch in ihrer sachlichen Reichweite und ihren Inhalten unterscheiden. Solche Dokumente betreffen auch die zum 9.9.2021 in reformierter Fassung in Kraft getretene Dual-Use-VO 2021/821. Während ein spezielles BAFA-Merkblatt den neuen und nicht unbedingt selbsterklärenden Art. 5 Dual-Use-VO 2021/821 für den Export von Überwachungstechnologie gezielt in den Blick nimmt, betrifft die Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission noch ausschließlich die von Art. 3 und 4 der früheren Dual-Use-VO 428/2009 erfassten, militärisch verwendbaren Güter. Gleichwohl verweist just jenes spezielle Merkblatt des BAFA zu Art. 5 Dual-Use-VO 2021/821 ausdrücklich auf die Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission und sorgt damit für zusätzliche Verwirrung.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-10-26 |
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