Die Gewinn- und Verlust- und sonstige Gesamtergebnisrechnung enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode, welche die Definitionskriterien für die jeweilige Kategorie von Abschlusselementen erfüllen. Die Gesamtergebnisrechnung ist in zwei Abschnitte untergliedert, den „GuV-Abschnitt“, der mit dem Periodenergebnis abschließt, und das sonstige Gesamtergebnis, welches alle Aufwendungen und Erträge enthält, die außerhalb des Periodenergebnisses erfasst werden (so genannte erfolgsneutrale Erfassung von Aufwendungen und Erträgen). Die nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden haben weiterhin das Darstellungswahlrecht die Gesamtergebnisrechnung entweder als ein Rechnungslegungsinstrument offen zu legen, wobei das Periodenergebnis, als Saldo aller erfolgswirksam erfassten Aufwendungen und Erträge, als Zwischensumme auch bei dieser Variante auszuweisen ist, oder die Gesamtergebnisrechnung in zwei separate Rechnungslegungsinstrumente zu unterteilen und entsprechend als zwei Rechnungslegungsinstrumente offen zu legen. Im letztgenannten Falle veröffentlicht der Bilanzierende als erstes Rechnungslegungsinstrument die GuV-Rechnung, welche mit dem Periodenergebnis endet. Der zweite Bestandteil der Gesamtergebnisrechnung enthält dann die Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis unter Ausweis sämtlicher Bestandteile des sonstigen Gesamtergebnisses.
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