Der folgende Erfahrungsbericht beruht auf Beobachtungen von Praktikern in realen Enforcement‐Verfahren bis zum Jahr 2013. Da für Österreich noch keine Erfahrungswerte vorliegen können, handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen um Erfahrungen, die in Deutschland gemacht wurden. Gleichwohl kann erwartet werden, dass sich im Hinblick auf den Ablauf des österreichischen Enforcement‐Verfahrens künftig zumindest teilweise Parallelen zwischen beiden Ländern ergeben. Um die notwendige Anonymität des Unternehmens und des Falls zu wahren, sind die nachfolgend verwendeten Namen, Zeitpunkte, Zahlen und anderen Informationen verfremdet. Aus demselben Grund bestehen die im Folgenden geschilderten Verfahrensinhalte aus einer Kombination mehrerer in der Enforcement‐Praxis beobachteter Fälle und einzelner Fragestellungen. Dadurch wird der Aussagegehalt des Erfahrungsberichts nicht geschmälert. Die Kombination der Fragestellungen wäre auch innerhalb eines einzigen Verfahrens möglich.
Ziel des Erfahrungsberichts ist es, dem Leser einen auszugsartigen Einblick in die Praxis der zweistufigen Enforcement‐Verfahren zu geben, um auf diese Weise eine bessere Vorbereitung auf eigene anstehende Verfahren zu ermöglichen. Nicht zielführend in eigenen Verfahren ist das bloße Kopieren des hier skizzierten Vorgehens (oder Teilen hiervon). Unterschiedliche Ausgangssituationen können unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Dennoch geben die hier be‐ schriebenen Ansätze sicherlich wertvolle Anregungen für künftige Enforcement‐ Verfahren in Deutschland und Österreich.
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