Das aufgrund einer strafprozessualen Beschlagnahme entstandene öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden nicht, sichergestellte Gegenstände zum jeweils Berechtigten zurückzubringen.
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2017 – 11 U 68/17, ZInsO 2018, 330.
Die Entscheidung entspricht der bereits seit geraumer Zeit vom BGH vertretenen Meinung; vgl. schon BGH, Urteil vom 03.02.2005 – III ZR 271/04, wistra 2005, 271 mit zust. Anm. Weyand, INF 2005, 250. Krit. zu der Auffassung der Zivilgerichte Rathgeber, FD-StrafR 2018, 400739.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-02 |
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