Zur Generierung einer für die Bilanzanalyse aussagekräftigen Datenbasis bedarf es spezieller Aufbereitungsmaßnahmen, die gewöhnlich in Maßnahmen der Umbewertung und der Umgliederung unterschieden werden. Umgliederungsmaßnahmen werden weiter in Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung und Erweiterung unterteilt. Die durch solche Aufbereitungsmaßnahmen bereinigte Bilanz wird als Strukturbilanz bezeichnet und hat die Funktion eines Bindeglieds zwischen der Bilanzaufstellung und der Bilanzauswertung. Die Erstellung einer Strukturbilanz dient in erster Linie zur Vorbereitung und Erleichterung der sich anschließenden Kennzahlenbildung. Durch die Verdichtung von Informationen sollen Strukturen verdeutlicht und erste Hinweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geliefert werden. Insbesondere soll die Strukturbilanz durch die Neutralisation bilanzpolitischer Maßnahmen zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen sowohl innerhalb eines Rechnungslegungskreises als auch zwischen unterschiedlichen Rechnungslegungskreisen beitragen. In der Praxis werden Strukturbilanzen insbesondere von Kreditinstituten im Zuge ihrer Kreditwürdigkeitsprüfungen eingesetzt. Daneben erfolgt bei den Finanzanalysten regelmäßig eine Aufbereitung des originären Datenmaterials. Die Adressaten der Strukturbilanz korrespondieren mit den Adressaten der Bilanzanalyse.
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