Das „Dokumentäre Auslandsgeschäft” (kurz: Dokumentengeschäft) stellt im Wesentlichen zwei Formen der Zahlungsabwicklung im Rahmen des Außenhandels dar:
– das Dokumentenakkreditiv und
– das Dokumenteninkasso.
Die Zahlungsabwicklung ist dabei losgelöst (abstrakt) vom Grundgeschäft (z. B Warengeschäft/Dienstleistungsgeschäft).
Bei der Nutzung dieser Zahlungsarten liefert der Verkäufer (Exporteur) neben der Ware die bereits im zugrunde liegenden Kaufvertrag genau spezifizierten Dokumente. Als Dokumente werden dabei die Warenrechnung sowie alle Papiere, die den Versand, die Lagerung, die Versicherung und/oder die vertragsgetreue Lieferung der gehandelten Ware – ggf. unter Beachtung behördlicher Vorschriften – bezeichnet. Diese Unterlagen, werden vom Exporteur bei seiner Bank (Bank des Exporteurs) eingereicht. Nach Prüfung leitet die Bank die eingereichten Unterlagen an das Kreditinstitut des Warenempfängers (Bank des Importeurs) weiter, die eine weitere Prüfung der Papiere durchführt. Bei Erfüllung der Akkreditiv-/Inkassobedingungen werden die Dokumente dem Importeur zu seiner freien Verfügung ausgehändigt. Damit sind die Verpflichtungen der Bank erfüllt.
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