Die größte (potentielle) Bedrohung für einen Beschuldigten im Strafverfahren, der vor der Frage steht, ob er eine abgesprochene Verfahrensbeendigung anstreben oder ihr zumindest zustimmen soll, stellt letztlich nicht das Gericht und auch nicht der Staatsanwalt oder der Fahnder dar, sondern sein eigener Verteidiger, sofern dieser nicht über sämtliche relevanten rechtlichen und tatsächlichen Fragen vollständig informiert ist, klare Vorstellungen über Möglichkeiten und Gefahren, vor allem nachteilige Folgen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, vermissen lässt … und vor allem, wenn sich dieser … an rechtswidrigen „Deals“ beteiligt (Rn. 687). Wer so schreibt, ist seriös. Es ist nämlich viel schwieriger, sich selbst und seine eigene Gruppe in die Pflicht zu nehmen, als über andere Beteiligte herzuziehen: Dies geschieht in diesem Buch nicht, obwohl – nein: weil es speziell für Verteidiger geschrieben ist und ohne dass die Autoren, angesehene Mannheimer Rechtsanwälte, ihr Unbehagen an manchen Akteuren auf Seiten der Justiz verheimlichen würden. Im Gegenteil: Die Ausführungen enden mit einer situationsspezifischen Betrachtung konsensualer Möglichkeiten, deren Chancen wie Risiken (Rn. 665 ff.), und münden in Grundlinien eines Verhaltenskodex für Verteidiger (Rn. 785 ff.).
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-29 |
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