Der Beitrag schildert am Beispiel der Fusion zweier Unternehmen, wie die Nutzung gesellschaftsrechtlich vorhandener Spielräume zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der für die beteiligten Unternehmen Handelnden führen kann. Neben der strafrechtlichen Bedeutung droht den Beteiligten zivilrechtlich die Haftung für entstandene Schäden, die beträchtliche Höhen erreichen können. Grundlage für die aufgezeigten Rechtsfolgen ist jedoch zunächst das Vorliegen einer strafrechtlichen Tat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 59 - 62
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