Mit der Veröffentlichung der IDW Prüfungsstandards 980 bis 983 als Reaktion auf die zunehmenden gesetzlichen Überwachungspflichten der Unternehmensorgane wurde den Verantwortlichen ein objektivierter Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung ihrer Pflichten bereitgestellt (vgl. Laue & Havers 2017: 104). In der Praxis haben Vorstände und Aufsichtsräte von dieser Möglichkeit bislang jedoch nur teilweise Gebrauch gemacht. Während sich die Bescheinigung einzelner Teilrechtsgebiete innerhalb des CMS auf Basis des IDW PS 980 mittlerweile etabliert hat, finden sich Beispiele für eine Prüfung aller vier Governance-Systeme bislang selten.
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