Eine Reihe jüngerer Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte beschäftigen sich mit der im Schrifttum seit längerem diskutierten Rechtsfrage, ob und inwieweit insbesondere der Vorstand einer AG enthaftet wird, wenn schadenstiftende Handlungen seinerseits im Vertrauen auf eine deren rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigende Auskunft eines Rechtsanwalts oder sonstigen juristischen Experten vorgenommen wurden. Die Bedeutung des Problems resultiert nicht zuletzt daraus, dass der Gesetzgeber dazu tendiert, den Unternehmen immer mehr Pflichten aufzuerlegen, die mit der eigenverantwortlichen Anwendung zahlreicher Gesetze verbunden sind. Vergleichbare Fragen werden in Zusammenhang mit dem schuldausschließenden Verbotsirrtum nach § 17 StGB im Strafrecht seit langem diskutiert. Aus Anlass zweier jüngst ergangener Urteile des OLG Stuttgart und des OLG Schleswig will dieser Beitrag sich aus praktischer Sicht erneut mit dieser Frage beschäftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-04 |
Seiten 130 - 137
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