Bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 war die Implementierung eines betrieblichen Risikomanagements (RM) in vielen Unternehmen eine Notwendigkeit, die vor allem durch die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) oder des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) getrieben wurde. Die starke Prägung durch formale gesetzliche Anforderungen führte dazu, dass in vielen Unternehmen isolierte Risikomanagementsysteme (RMS) aufgebaut wurden, die weder methodisch noch prozessual in die bereits vorhandene Unternehmenssteuerung und das Controlling integriert waren.
Zudem erfolgte vielfach eine Konzentration auf die Erfassung und Bewertung von Risiken z. B. in umfangreichen Risikoinventaren, während die Chancen möglicher Umweltentwicklungen oder von Managemententscheidungen nicht weiter betrachtet wurden. Als Konsequenz steht das RM teilweise im Ruf eines „Geschäftsverhinderers“ und leidet unter Akzeptanzproblemen. Der Nutzen eines derartigen RMS für eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende, integrierte Unternehmenssteuerung ist insgesamt eher beschränkt.
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