Eine wirkungsstarke Corporate Governance ist eng an die Unterrichtung der Überwachungsorgane durch die Geschäftsführung gekoppelt. Zentrales formalisiertes Instrument dieser Unterrichtung ist die Rechnungslegung der Unternehmung. Die Gestaltung der Rechnungslegungsbestandteile ist damit von zentraler Bedeutung für die Unternehmensüberwachung. Gerät ein Unternehmen in eine Krise, stellen sich ganz besondere Herausforderungen an die Berichterstattung, da einerseits die für die Rechnungslegung zentrale Going-Concern-Prämisse u.U. nicht mehr aufrechterhalten werden kann und andererseits ggf. auch Regelungen des Insolvenzrechts beachtet werden müssen. Daher werden im vorliegenden Beitrag zunächst die Indikatoren für das Vorliegen einer Krisensituation diskutiert und auf dieser Basis die jeweiligen Berichtsnotwendigkeiten unterteilt nach dem Krisenstadium innerhalb und außerhalb der Insolvenz dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-25 |
Seiten 221 - 227
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