Die Rechtslage war bis zum 1. 1. 2002 unbefriedigend. Damit der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung anerkannt wurde, musste eine Papierversion vorliegen. Das gilt sowohl für sog. EDIFACT-Rechnungen als auch für im ATLAS-Verfahren erstellte Belege, um Einfuhrumsatzsteuer geltend zu machen.
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