Auf Basis der herausgearbeiteten Auslegungsinstrumentarien in den betrachteten Rechnungslegungssystemen ist nun die Bewertung des Sachanlagevermögens im HGB einerseits und in den endorsed IFRS andererseits sowohl hinsichtlich der Rechtsgrundlagen als auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung zu untersuchen. Dabei ist vor einer Auseinandersetzung mit den einzelnen Bewertungsmaßstäben ein Blick auf wesentliche flankierende Bewertungsvorschriften unumgänglich, da hieraus Hinweise und Prämissen für die spätere Konkretisierung der Bewertungsmaßstäbe abzuleiten sind. Im entwickelten Wertermittlungsprozess haben diese flankierenden Bewertungsvorschriften einen – mitunter hohen – Einfluss auf das Ergebnis der Wertfindung. Bei einer Untersuchung der bilanziellen Bewertung darf zu keiner Zeit außer Acht gelassen werden, dass bilanzielle Wertermittlung vielfach nicht ohne Schätzungen und Prognosen auskommt und in der Folge Bewertung regelmäßig nicht ohne Ermessensentscheidungen des Bilanzierenden denkbar sind. Besonderes Augenmerk ist daher der Frage zu schenken, inwieweit Ermessensentscheidungen in Bewertungsfragen durch gesetzliche Vorschriften zurückgedrängt werden und welches notwendige Ermessen des Bilanzierenden in der Bewertung verbleibt.
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