Wirtschaftskriminelle Handlungen und Compliance-Verstöße erlangen durch ihre meist weitreichenden Folgen immer wieder mediale und fachliche Aufmerksamkeit. Durch den am 1.7.2011 in Kraft getretenen UK Bribery Act sowie den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) ergeben sich auch für deutsche Unternehmen, die international agieren, weitreichende Haftungsfolgen aus Korruptionsdelikten. Die mit den gesetzlichen Regelungen verbundenen Haftungsrisiken und Reputationsschäden führen bei den Entscheidungsträgern international agierender Unternehmen zu einer erhöhten Sensibilisierung. Insbesondere im Zuge von Akquisitions-, Übernahme- und Zusammenarbeitsaktivitäten besteht die Gefahr, eine Unternehmensstruktur bzw. eine Unternehmenskultur einzukaufen, die wirtschaftskriminelle Handlungen begünstigt oder sogar unterstützt. Mit Hilfe einer Integrity-Due-Diligence-Prüfung sollen Schäden durch wirtschaftskriminelle Handlungen und Compliance-Verstöße im Unternehmen verhindert und wirtschaftliche Nachteile aufgrund von Regressansprüchen und Strafen nach dem UK Bribery Act oder dem FCPA vermieden werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-30 |
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