Das BilMoG enthält neben den bilanzrechtlichen Anpassungen auch Neuerungen die Corporate Governance 13 betreffend. Insbesondere auf den Kapitalmarkt ausgerichtete Unternehmen sind von den erweiterten Anforderungen betroffen. Corporate Governance als verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle ist in erster Linie durch das Management umzusetzen. Es geht zum einen um ausgedehnte Offenlegungspflichten und zum anderen um die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und dessen Überwachungsaufgaben. Ziel ist es, die Corporate Governance zu verbessern, um das Vertrauen in die Unternehmensleitung und die Rechnungslegung nach diversen Bilanzskandalen in der Vergangenheit wieder herzustellen.
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