Noch vor dem Erlass der IFRS-Verordnung hat das EU-Parlament am 31. Mai 2001 die so genannte fair value-Richtlinie verabschiedet und damit drei bestehende Richtlinien – die Bilanzrichtlinie, die Konzernbilanzrichtlinie und die Bankbilanzrichtlinie – modifiziert. Neben einigen Erweiterungen im Bereich der Anhang- und Risikoberichterstattung geht es hierbei in erster Linie um grundlegende Änderungen bei den Bewertungsvorschriften. So wird das bisher vorherrschende Anschaffungskostenprinzip für bestimmte Bilanzpositionen – genauer gesagt: für bestimmte Finanzinstrumente – durch eine Bewertung zum fair value ersetzt bzw. ergänzt.
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