Wenn Mängel im Risikomanagement von Banken zu Tage treten, dann gerät primär der Vorstand in die Schusslinie. Die Leistung des Aufsichtsrates wird oftmals weit weniger kritisch hinterfragt, obgleich ihm der Gesetzgeber eine umfassende Überwachungsfunktion aufgetragen hat. Über den rechtlichen Kontrollrahmen hinaus nimmt der Aufsichtsrat mehr und mehr eine beratende, unterstützende Rolle ein. Zumindest in strategischen, richtungsweisenden Fragen sollte der Vorstand den Aufsichtsrat immer einbeziehen. Voraussetzung dafür ist ein intensiver Informationsaustausch zwischen beiden Organen. Dieser findet vorwiegend in persönlichen Gesprächen statt. Risikoberichte geben dem Aufsichtsrat zudem einen vielseitigen Überblick über die Gesamtrisikosituation der Bank. Die richtige Mischung aus Kontrolle einerseits und eigener Initiative andererseits macht den Aufsichtsrat zu einem wirkungsvollen Partner des Vorstandes.
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