Bei der Durchführung von Datenanalysen im Arbeitsumfeld einer Internen Revision stehen die Unternehmen vor einer großen Herausforderung. Auf der einen Seite gibt es die grundsätzliche Pflicht des Unternehmens zum Risiko- bzw. Compliance Management, z.B.
– § 130 OWiG: verlangt Kontrollmaßnahmen
– § 91 AktG: es sind Maßnahmen zu ergreifen, die die rechtzeitige Erkennung und Beseitigung von Risiken sicherstellen.
Auf der anderen Seite müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz vorrangiger Interessen der Betroffenen beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen drohen den Unternehmen Reputationsschäden und Schadenersatzansprüche.
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