Gute Unternehmensführung (Corporate Governance) ist nachgewiesenermaßen ein wesentlicher Treiber des wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen. Investoren sind daher an Informationen zur Unternehmensführung interessiert. Nach Grundsatz 22 DCGK (2020) berichten Aufsichtsrat und Vorstand jährlich in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft. Nach den zugehörigen Empfehlungen soll in dieser Erklärung angegeben werden, welche Kodex-Empfehlungen nicht anwendbar waren (F.4), wenn übergeordnete Vorschriften einschlägig waren und somit eine Umsetzung der Empfehlung verhindert haben. Die Erklärungen sollen mindestens fünf Jahre auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gehalten werden (F.5).
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