Mit der Ausgabe 2011 der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichteten sich 42 Länder zu neuen, strengeren Maßstäben für unternehmerisches Handeln.
Die Leitsätze legen fest, dass die Unternehmen die Menschenrechte in jedem Land achten sollten, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Unternehmen sollten z. B. auch Umwelt- und Arbeitsstandards respektieren und über angemessene Due- Diligence-Vorkehrungen verfügen, um dies zu gewährleisten. Dies betrifft u. a. Fragen wie die Zahlung angemessener Löhne, die Bekämpfung von Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung sowie die Förderung eines nachhaltigen Konsums.
Die Leitsätze sind ein umfassender, nicht rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für Unternehmen, dessen Förderung die OECD-Mitgliedsländer und andere Länder vereinbart haben.
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