Im Gesundheitswesen haben sich in den letzten Jahren neue Versorgungsformen etabliert, um eine stärkere Verzahnung der Leistungserbringer zu ermöglichen. Die Integrierte Versorgung (IV) ermöglicht eine übergreifende Patientenbehandlung (z. B. zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Arzt; Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung). Als Grundlage wird zwischen den Leistungserbringern ein IV-Vertrag geschlossen. Der Beitrag zeigt auf, welche Punkte bei der Prüfung der Umsetzung eines Vertrages aus Sicht des Krankenhauses zu beachten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2009.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Seiten 80 - 84
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