Bei Ansatzentscheidungen geht es um die Frage, ob ein ansatzfähiger, aber nicht-ansatzpflichtiger Vermögens- oder Schuldposten in der Bilanz ausgewiesen werden soll. Es handelt sich dabei um ein Problem der Periodenabgrenzung, da i.d.R. Auszahlungen entweder zunächst als Vermögenswert erfasst und dann erfolgswirksam über Abschreibungen auf die Folgeperioden verteilt oder als Sofortaufwand klassifiziert werden. Die damit verbundenen abschlusspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in Form von Wahlrechten und Einschätzungsspielräumen zielen zum einen auf die Vermögens- und Finanzlage und zum anderen auf die Erfolgslage und damit letztlich auf die Eigenkapitalquote ab.
Die konkreten Ansatzwahlrechte und -einschätzungsspielräume nach den IFRS und dem HGB i.d.F. des BilMoG sind in folgender Tabelle zunächst einzelabschlussorientiert zusammengefasst und werden gleichzeitig den korrespondierenden handelsrechtlichen Wahlrechten und Einschätzungsspielräumen gegenübergestellt.
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