Manche Kritiker des Konzepts eines informationellen Selbstschutzes setzen Selbstdatenschutz mit Selbstzensur gleich. Dies greift jedenfalls dort zu kurz, wo es nicht um die Unterlassung der Äußerung von Meinungen geht, sondern um die bewusste Nichtmitteilung von unnötig vielen Angaben zur eigenen Person. In der Tat muss jedoch stets gefragt werden, wo die erwünschte Dosierung der Preisgabe von Privatheitsdetails endet und wo eine unerwünschte Beschneidung der eigenen Meinungsäußerungsfreiheit beginnt. Ebenfalls nicht erwünscht ist eine zu weit gehende Einschränkung der Kommunikationsfreiheit. Eine solche Einschränkung ist aber jedenfalls dort auch nicht notwendig, wo Datensubjekte durch souveränen Umgang mit den eigenen Daten selbst bestimmen, welche sie betreffende Information überhaupt Gegenstand externer Kommunikation werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-27 |
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