Dieser Beitrag stellt die Besonderheiten der Auftragsverarbeitung bei Beteiligung kirchlicher Unternehmen bzw. bei Beteiligung kirchlicher Rechtsträger in drei Schritten dar. Zunächst werden Voraussetzungen genannt, unter denen Auftragsverarbeitung angenommen werden kann. In einem zweiten Schritt werden Voraussetzungen dargestellt, die zur Bejahung eines kirchlichen Unternehmens bzw. als kirchlich anzusehenden Rechtsträgers erfüllt sein müssen. Im dritten Schritt werden dann drei praktisch relevante Fallkonstellationen der Zusammenarbeit von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter untersucht und Fragen beantwortet, wie sich der Umstand der Qualifikation eines beider oder beider Unternehmen als kirchliches Unternehmen bzw. als kirchlicher Rechtsträger auf die Anwendbarkeit der DSGVO, die Vertragsgestaltung, auf Bußgelder bei Datenschutzverstößen und auf die Zwangsvollstreckung auswirkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
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