Kreditgenossenschaften sind mit zahlreichen Informationsasymmetrien konfrontiert. Die verpflichtende Schaffung eines Aufsichtsrates ist eine der gesetzlichen Antworten auf dieses Informationsproblem. Die konkreten Regelungen für die Errichtung, die Zusammensetzung und die Aufgaben von Aufsichtsräten sind einerseits in der genossenschaftlichen Governance und andererseits in den bankenaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen verankert. Diese beiden Wurzeln bringen es mit sich, dass sich die Vorgaben für die Tätigkeit von Aufsichtsräten in Kreditgenossenschaften teils nicht von denen in anderen Banken unterscheiden, teils aber sehr wohl. Insgesamt stellt sich diesbezüglich eine zunehmende Konvergenz heraus, während die Anforderungen an die Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder generell zunehmen. Die aktuellen Vorgaben für die Aktivitäten von Aufsichtsräten in Kreditgenossenschaften werden in diesem Beitrag dargestellt und analysiert.
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