Spezielle Vorgaben bezüglich der Prüfung der Notes existieren von Seiten des IDW nicht. Es erfolgt daher bezüglich der Art der Prüfungshandlungen der Rückgriff auf die IDW Prüfungsstandards IDW PS 300 – Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung, IDW PS 312 – Analytische Prüfungshandlungen und IDW PS 314 n.F. – Die Prüfung von Zeitwerten.
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