Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und dieses Verfahren aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für den betroffenen Kunden oder Mitarbeiter zur Folge hat, verlangt Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (im Folgenden: DSFA).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
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