Nachfolgend werden typische Indizien bzw. risikoerhöhende Faktoren für eine mögliche Auslandskorruption, insbesondere bei dem Einsatz von Vertriebsmittlern aufgelistet, die bei der Korruptionsprävention besondere Beachtung verdienen. Diese Red Flags sind Anhaltspunkte für einen möglichen korruptiven Hintergrund und können daher einzeln oder in einer Zusammenschau einen strafprozessualen Anfangsverdacht (s. § 152 Abs. 2 StPO) begründen. Liegen ein oder mehrere Indizien in einem Fall vor, heißt dies aber selbstverständlich nicht, dass dem Vorgang tatsächlich eine Korruption zugrunde liegen muss. Bei einer Gesamtbewertung können sich solche Indizien auch letztlich als unproblematisch erweisen. Eine pauschale Kategorisierung der Indizien in dem Sinne, dass bestimmte Indizien eher weniger und andere eher mehr auf eine Korruption hindeuten, ist nicht möglich. Eine tendenzielle Festlegung in diesem Sinne wäre zwar aufgrund von Praxiserfahrungen möglich. Letztlich ist es aber immer eine Frage des Einzelfalls und das Ergebnis einer Gesamtschau aller Umstände, wie gewichtig einzelne Indizien sind.
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